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Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte beim Ökostromförderbeitrag
Ministerialentwurf vom 11.03.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Ökostromgesetz 2012, sodass einkommensschwache Haushalte vollständig von der Zahlung des Ökostromförderbeitrags befreit werden. Die Maßnahme soll Energiearmut mindern und kostet den Staat etwa 2,6 Millionen Euro pro Jahr.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/12/2019XXVI
Elektrizitätsindustrie

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Ökostromgesetz 2012, sodass einkommensschwache Haushalte vollständig von der Zahlung des Ökostromförderbeitrags befreit werden. Die Maßnahme soll Energiearmut mindern und kostet den Staat etwa 2,6 Millionen Euro pro Jahr.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf ersetzt die bisherige Kostendeckelung von 20 Euro durch eine vollständige Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte.
  • Die Formulierung „Kostendeckelung“ wird zu „Befreiung“, sodass das Wort „des“ anstelle von „eines 20 Euro übersteigenden“ verwendet wird.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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