Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs‑ und Unterstützungsleistungen (BBU‑Gesetz)
Ministerialentwurf vom 14.03.2019Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die gemeinnützige Bundesagentur als GmbH, überträgt ihr fünf Kernaufgaben im Asyl‑ und Migrationsbereich und regelt deren Finanzierung, Organisation und Personalregelungen.Bundesministerium für Inneres3/15/2019XXVI
Flüchtling
Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die gemeinnützige Bundesagentur als GmbH, überträgt ihr fünf Kernaufgaben im Asyl‑ und Migrationsbereich und regelt deren Finanzierung, Organisation und Personalregelungen.Schwerpunkte
- Die Bundesagentur wird als gemeinnützige GmbH mit einem Stammkapital von einer Million Euro gegründet; das gesamte Eigentum liegt beim Bund.
- Sie übernimmt fünf Kernaufgaben: Grundversorgung, Rechtsberatung, Rückkehrberatung‑ und‑hilfe, Menschenrechtsbeobachtung sowie Dolmetscher‑ und Übersetzungsdienste.
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