Umsetzung der EU‑Richtlinie 2017/828: Transparenz‑ und Kontrollvorschriften für börsenotierte AGs
Ministerialentwurf vom 02.04.2019Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine verpflichtende Vergütungspolitik, jährliche Vergütungsberichte, Zustimmungspflichten für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und ein Stimmrechts‑Bestätigungsrecht für Aktionäre ein.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/3/2019XXVI
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine verpflichtende Vergütungspolitik, jährliche Vergütungsberichte, Zustimmungspflichten für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und ein Stimmrechts‑Bestätigungsrecht für Aktionäre ein.Schwerpunkte
- Ein Aufsichtsrat muss für börsenotierte Gesellschaften eine klare Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder erarbeiten, die die langfristige Unternehmensstrategie unterstützt und sämtliche feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Boni und sonstige Vorteile beschreibt.
- Die Vergütungspolitik ist mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen; die Abstimmung hat einen empfehlenden Charakter und ist nicht anfechtbar.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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