<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2017/828: Transparenz‑ und Kontrollvorschriften für börsenotierte AGs<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2017/828: Transparenz‑ und Kontrollvorschriften für börsenotierte AGs
Ministerialentwurf vom 02.04.2019

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine verpflichtende Vergütungspolitik, jährliche Vergütungsberichte, Zustimmungspflichten für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und ein Stimmrechts‑Bestätigungsrecht für Aktionäre ein.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/3/2019XXVI
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine verpflichtende Vergütungspolitik, jährliche Vergütungsberichte, Zustimmungspflichten für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und ein Stimmrechts‑Bestätigungsrecht für Aktionäre ein.

Schwerpunkte

  • Ein Aufsichtsrat muss für börsenotierte Gesellschaften eine klare Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder erarbeiten, die die langfristige Unternehmensstrategie unterstützt und sämtliche feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Boni und sonstige Vorteile beschreibt.
  • Die Vergütungspolitik ist mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen; die Abstimmung hat einen empfehlenden Charakter und ist nicht anfechtbar.
Image of politician Moser Josef, Dr. © Parlamentsdirektion

Moser Josef, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



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