<!--[-->Einrichtung der Bundesdisziplinarbehörde und Reform des Disziplinarrechts<!--]-->
Einrichtung der Bundesdisziplinarbehörde und Reform des Disziplinarrechts
Ministerialentwurf vom 03.04.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die Bundesdisziplinarbehörde ein, vereinheitlicht das Disziplinarverfahren und erweitert dessen Zuständigkeit auf Soldaten, während er Strafen erhöht und Übergangsregeln festlegt.
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport4/4/2019XXVI
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die Bundesdisziplinarbehörde ein, vereinheitlicht das Disziplinarverfahren und erweitert dessen Zuständigkeit auf Soldaten, während er Strafen erhöht und Übergangsregeln festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Bundesdisziplinarbehörde wird beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet und besteht aus einer Leiterin bzw. einem Leiter, hauptberuflichen Mitgliedern und nebenberuflichen Mitgliedern.
  • Für Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen, Soldaten und Berufssoldaten des Ruhestandes gilt nun das Heeresdisziplinargesetz 2014.
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Strache Heinz-Christian

FPÖ


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