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Digitalsteuer 2020 und Änderungen im Umsatzsteuergesetz
Ministerialentwurf vom 03.04.2019

Zusammenfassung

Ein neues Bundesgesetz führt ab 1. Jänner 2020 eine 5‑prozentige Digitalsteuer auf Online‑Werbung ein und ändert das Umsatzsteuergesetz, um elektronische Plattformen als Steuerschuldner zu behandeln sowie einen One‑Stop‑Shop für Kleinsendungen bis 150 € einzuführen.
Bundesministerium für Finanzen4/4/2019XXVI
Steuerwesen

Zusammenfassung

Ein neues Bundesgesetz führt ab 1. Jänner 2020 eine 5‑prozentige Digitalsteuer auf Online‑Werbung ein und ändert das Umsatzsteuergesetz, um elektronische Plattformen als Steuerschuldner zu behandeln sowie einen One‑Stop‑Shop für Kleinsendungen bis 150 € einzuführen.

Schwerpunkte

  • Unternehmen mit weltweitem Jahresumsatz ≥ 750 Mio. € und österreichischem Umsatz ≥ 25 Mio. € aus Online‑Werbung gelten als steuerpflichtig.
  • Der Steuersatz für Online‑Werbeleistungen beträgt 5 % des erhaltenen Entgelts.
Image of politician Fuchs Hubert, MMag. DDr. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Fuchs Hubert, MMag. DDr. - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

9 - Wien


Finanzen und Steuern


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