Zusammenfassung
Ein neues Bundesgesetz führt ab 1. Jänner 2020 eine 5‑prozentige Digitalsteuer auf Online‑Werbung ein und ändert das Umsatzsteuergesetz, um elektronische Plattformen als Steuerschuldner zu behandeln sowie einen One‑Stop‑Shop für Kleinsendungen bis 150 € einzuführen.Bundesministerium für Finanzen4/4/2019XXVI
Steuerwesen
Zusammenfassung
Ein neues Bundesgesetz führt ab 1. Jänner 2020 eine 5‑prozentige Digitalsteuer auf Online‑Werbung ein und ändert das Umsatzsteuergesetz, um elektronische Plattformen als Steuerschuldner zu behandeln sowie einen One‑Stop‑Shop für Kleinsendungen bis 150 € einzuführen.Schwerpunkte
- Unternehmen mit weltweitem Jahresumsatz ≥ 750 Mio. € und österreichischem Umsatz ≥ 25 Mio. € aus Online‑Werbung gelten als steuerpflichtig.
- Der Steuersatz für Online‑Werbeleistungen beträgt 5 % des erhaltenen Entgelts.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.