Einrichtung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und umfassende Verwaltungsreform
Ministerialentwurf vom 09.04.2019Zusammenfassung
Der Entwurf richtet ein neues Amt für Betrugsbekämpfung ein, überträgt Personal und Zuständigkeiten und ändert zahlreiche Gesetze, um das Amt und das Zollamt Österreich eindeutig zu benennen. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2020.Bundesministerium für Finanzen4/10/2019XXVI
Verwaltungsreform
Schwerpunkte
- Ein neues Amt für Betrugsbekämpfung wird eingerichtet, das bundesweit tätig ist und in vier Geschäftsbereichen (Finanzstrafsachen, Finanzpolizei, Steuerfahndung, Internationale Zusammenarbeit) organisiert ist.
- Das Amt erhält weitreichende Aufgaben, darunter die Durchführung von Finanzstrafverfahren, Ermittlungen im Rahmen der Finanzpolizei und die internationale Amtshilfe.
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