Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die AML‑Regelungen: virtuelle Währungen werden definiert, deren Dienstleister müssen sich registrieren, neue Sorgfaltspflichten für Hochrisiko‑Drittländer und ein digitales Compliance‑Package werden eingeführt.Bundesministerium für Finanzen4/12/2019XXVI
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Ein neuer § 9a führt verstärkte Sorgfaltspflichten für Geschäftsbeziehungen mit Hochrisiko‑Drittländern ein.
- Dienstleister für virtuelle Währungen müssen sich bei der FMA registrieren und umfangreiche Angaben zu ihrem Geschäftsmodell und internen Kontrollsystem liefern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.