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Erweiterung & Stärkung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
Ministerialentwurf vom 17.04.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz um neue Hauptgeschäftsfelder, stärkt Mieterrechte, führt einen Regierungskommissär ein und legt strengere Vorgaben für Verkäufe und Vergütungen fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/18/2019XXVI
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Gesetzesentwurf führt § 7 Abs. 1a ein, das alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Errichtung, Erwerb, Finanzierung und Überlassung von Bauten sowie die nachträgliche Eigentumsübertragung an Mieter zu den Hauptgeschäftsfeldern einer Bauvereinigung macht.
  • In § 7 Abs. 2 wird die Möglichkeit eingeführt, dass auch Beteiligungsgesellschaften einer Bauvereinigung als Teil des Geschäftskreises gelten.
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Schramböck Margarete, Dr.

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Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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