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Erweiterung der Verbreitungspflichten und EPG‑Regelungen für österreichische TV‑Programme
Ministerialentwurf vom 24.04.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf definiert den elektronischen Programmführer (Navigator) und erweitert die Verbreitungspflichten für Kabelnetzbetreiber, um österreichische Programme mit kultureller Relevanz stärker zu verbreiten. Zudem legt er fest, wie diese Programme in der EPG‑Reihenfolge angezeigt werden, und sieht bei Nicht‑Einhaltung Geldstrafen vor. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juni 2019 vorgesehen.
Büro des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien4/25/2019XXVI
Hörfunk
Fernsehen

Schwerpunkte

  • Der Begriff „elektronischer Programmführer (Navigator)“ wird definiert: ein digitaler Dienst, der Grundinformationen zu laufenden und kommenden Fernsehprogrammen bereitstellt.
  • Kabelnetzbetreiber müssen auf Nachfrage Programme von Sendern mit einer gültigen digitalen Terrestrik‑Zulassung verbreiten, wenn diese frei zugängliche 24‑Stunden‑Vollprogramme sind, das gesamte Bundesgebiet erreichen und mindestens ein Viertel ihrer Sendezeit kulturell‑politisch relevante Inhalte enthalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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