<!--[0-->Erweiterung der StVO: Null‑Toleranz bei Suchtmitteln im Straßenverkehr<!--]-->
Erweiterung der StVO: Null‑Toleranz bei Suchtmitteln im Straßenverkehr
Ministerialentwurf vom 29.04.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Straßenverkehrsordnung um Maßnahmen gegen das Fahren unter dem Einfluss illegaler Suchtmittel, gibt der Bundespolizei erweiterte Befugnisse zur ärztlichen Untersuchung und verschärft die Strafen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/30/2019XXVI
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Tatbestand wird um illegale Suchtmittel erweitert: Wer unter dem Einfluss illegaler Drogen fährt, darf das Fahrzeug nicht lenken oder in Betrieb nehmen.
  • Besonders geschulte Organe der Bundespolizei dürfen verdächtige Fahrer zu einem Arzt bringen, um dort Blut‑ oder Harnproben zu nehmen.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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