Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein Melde- und Informationsaustauschsystem für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein, passt das Produktpirateriegesetz an EU‑Recht an und ändert mehrere Steuergesetze, um Steuervermeidung und Produktpiraterie zu bekämpfen.Bundesministerium für Finanzen5/8/2019XXVI
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein Melde- und Informationsaustauschsystem für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein, passt das Produktpirateriegesetz an EU‑Recht an und ändert mehrere Steuergesetze, um Steuervermeidung und Produktpiraterie zu bekämpfen.Schwerpunkte
- Es wird definiert, welche grenzüberschreitenden Gestaltungen meldepflichtig sind – entweder unbedingte (z. B. unversteuerte Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen) oder bedingte (wenn ein erwarteter Steuervorteil vorliegt).
- Intermediäre müssen innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung, Bereitschaft oder Erstschritt der Gestaltung melden; bei marktfähigen Gestaltungen erfolgt zudem alle drei Monate eine Folgemeldung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.