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EU‑Meldepflicht‑Gesetz 2020 & Produktpiraterie‑Neufassung
Ministerialentwurf vom 07.05.2019

Zusammenfassung

Das Gesetz führt ein Melde- und Informationsaustauschsystem für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein, passt das Produktpirateriegesetz an EU‑Recht an und ändert mehrere Steuergesetze, um Steuervermeidung und Produktpiraterie zu bekämpfen.
Bundesministerium für Finanzen5/8/2019XXVI
Steuerwesen

Zusammenfassung

Das Gesetz führt ein Melde- und Informationsaustauschsystem für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein, passt das Produktpirateriegesetz an EU‑Recht an und ändert mehrere Steuergesetze, um Steuervermeidung und Produktpiraterie zu bekämpfen.

Schwerpunkte

  • Es wird definiert, welche grenzüberschreitenden Gestaltungen meldepflichtig sind – entweder unbedingte (z. B. unversteuerte Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen) oder bedingte (wenn ein erwarteter Steuervorteil vorliegt).
  • Intermediäre müssen innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung, Bereitschaft oder Erstschritt der Gestaltung melden; bei marktfähigen Gestaltungen erfolgt zudem alle drei Monate eine Folgemeldung.
Image of politician Fuchs Hubert, MMag. DDr. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Fuchs Hubert, MMag. DDr. - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

9 - Wien


Finanzen und Steuern


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