Novelle zum Kraftfahrgesetz: Höhere Sicherheits‑ und Typgenehmigungsanforderungen
Ministerialentwurf vom 09.05.2019Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz: neue Höchsthöhe von 4,20 m für Tier‑ und Containertransport, höhere Fahrstrecke, Gewichtsbeschränkungen für kranbare Anhänger, strengere Vorgaben für Typgenehmigungen von Fahrzeugteilen und erweiterte Beleuchtungs‑ und Lichtsignale.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/10/2019XXVI
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz: neue Höchsthöhe von 4,20 m für Tier‑ und Containertransport, höhere Fahrstrecke, Gewichtsbeschränkungen für kranbare Anhänger, strengere Vorgaben für Typgenehmigungen von Fahrzeugteilen und erweiterte Beleuchtungs‑ und Lichtsignale.Schwerpunkte
- Fahrzeuge zum Tiertransport und solche mit High‑Cube‑Containern dürfen höchstens 4,20 m hoch sein.
- Die zulässige Fahrstrecke wird von 100 km auf 150 km erhöht; für Sattelkraftfahrzeuge mit kranbarem Anhänger gilt ein maximales Gesamtgewicht und Achslast von 41 000 kg.
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