<!--[-->Änderung von RAO & NO zur Umsetzung der EU‑Geldwäscherichtlinie<!--]-->
Änderung von RAO & NO zur Umsetzung der EU‑Geldwäscherichtlinie
Ministerialentwurf vom 09.05.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Rechtsanwalts‑ und Notariatsordnung, um die EU‑Geldwäscherichtlinie umzusetzen. Er führt neue Überwachungs‑ und Meldepflichten, gemeinsame Geldwäsche‑Strategien für alle Niederlassungen und erweiterte Auskunftspflichten gegenüber dem Innenministerium ein.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/10/2019XXVI
Notar
Rechtsanwalt

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Rechtsanwalts‑ und Notariatsordnung, um die EU‑Geldwäscherichtlinie umzusetzen. Er führt neue Überwachungs‑ und Meldepflichten, gemeinsame Geldwäsche‑Strategien für alle Niederlassungen und erweiterte Auskunftspflichten gegenüber dem Innenministerium ein.

Schwerpunkte

  • Ein Compliance‑Beauftragter muss die Einhaltung von Geldwäsche‑Strategien, Kontrollen und Verfahren überwachen und bei Bedarf Verbesserungen anordnen.
  • Für jede Kanzleiniederlassung (auch im EU‑Ausland) müssen gemeinsame Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungs‑Strategien, inklusive Datenschutz‑ und interner Informationsaustausch‑Strategien, eingerichtet und aufrechterhalten werden.
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Moser Josef, Dr.

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