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Neues Betretungs‑ und Annäherungsverbot plus kostenlose Namensänderungen für Gewaltopfer
Ministerialentwurf vom 14.05.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Betretungs‑ und Annäherungsverbot von 50 Meter ein, verpflichtet Gefährder zur Teilnahme an Gewaltpräventionsberatungen, schafft rechtliche Grundlagen für Fallkonferenzen und erweitert das Namensänderungsgesetz um kostenfreie Änderungen für Gewaltopfer.
Bundesministerium für Inneres5/15/2019XXVI
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Betretungs‑ und Annäherungsverbot von 50 Meter ein, verpflichtet Gefährder zur Teilnahme an Gewaltpräventionsberatungen, schafft rechtliche Grundlagen für Fallkonferenzen und erweitert das Namensänderungsgesetz um kostenfreie Änderungen für Gewaltopfer.

Schwerpunkte

  • Ein neues Betretungs‑ und Annäherungsverbot wird eingeführt: Gefährder dürfen die Wohnung des Opfers und einen Abstand von 50 Meter nicht betreten bzw. sich nähern.
  • Sicherheitsbehörden können bei Hoch‑Risk‑Fällen eine sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz einberufen, um gemeinsam Schutzmaßnahmen zu planen.
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