Anpassung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes und Aufhebung des EUROFIMA‑Gesetzes
Ministerialentwurf vom 14.05.2019Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundeshaftungsobergrenzengesetz an, indem die Haftungsobergrenze künftig nach einer Formel auf Basis der öffentlichen Abgaben berechnet wird und außerbudgetäre Einheiten einbezogen werden. Gleichzeitig wird das veraltete EUROFIMA‑Gesetz aufgehoben. Das Ziel ist mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei staatlichen Haftungen.Bundesministerium für Finanzen5/15/2019XXVI
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundeshaftungsobergrenzengesetz an, indem die Haftungsobergrenze künftig nach einer Formel auf Basis der öffentlichen Abgaben berechnet wird und außerbudgetäre Einheiten einbezogen werden. Gleichzeitig wird das veraltete EUROFIMA‑Gesetz aufgehoben. Das Ziel ist mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei staatlichen Haftungen.Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Berechnungsformel für die Haftungsobergrenze des Bundes: Netto‑Abgaben nach Untergliederung 16 × 175 %.
- Außerbudgetäre Einheiten werden in die Haftungsobergrenze einbezogen; sie werden nach dem ESVG 2010 klassifiziert.
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