Einheitliche Anzeigepflichten im Gesundheitswesen und Opferschutz‑Reformen
Ministerialentwurf vom 14.05.2019Zusammenfassung
Der Entwurf schafft einheitliche Anzeigepflichten für zahlreiche Gesundheitsberufe bei Verdacht auf schwere Straftaten und erweitert Ausnahmen von der Verschwiegenheits‑ sowie Meldungspflicht. Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeführt, nach einer Namensänderung die Sozialversicherungsnummer zu ändern, und das Verbrechensopfergesetz wird hinsichtlich Antragsfristen und Leistungen für Einbruchsdiebstahl‑Opfer reformiert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/15/2019XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft einheitliche Anzeigepflichten für zahlreiche Gesundheitsberufe bei Verdacht auf schwere Straftaten und erweitert Ausnahmen von der Verschwiegenheits‑ sowie Meldungspflicht. Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeführt, nach einer Namensänderung die Sozialversicherungsnummer zu ändern, und das Verbrechensopfergesetz wird hinsichtlich Antragsfristen und Leistungen für Einbruchsdiebstahl‑Opfer reformiert.Schwerpunkte
- Einheitliche Anzeigepflicht für alle genannten Gesundheits‑ und Pflegeberufe bei Verdacht auf Tod, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Misshandlung von Kindern/Jugendlichen oder Gewalt gegen wehrlose Volljährige.
- Ausnahmen von der Anzeigepflicht, wenn die Meldung das Vertrauensverhältnis zum Patienten gefährden würde oder bereits über den Dienstgeber erfolgt ist.
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