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Einführung des Gesundheitsberufs Operationstechnische Assistenz (OTA)
Ministerialentwurf vom 19.05.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den neuen Gesundheitsberuf „Operationstechnische Assistenz" (OTA) ein, legt Ausbildung, Berufsausübung und Berufsbezeichnung fest und passt mehrere bestehende Gesetze an.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/20/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den neuen Gesundheitsberuf „Operationstechnische Assistenz" (OTA) ein, legt Ausbildung, Berufsausübung und Berufsbezeichnung fest und passt mehrere bestehende Gesetze an.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Gesundheitsberuf „Operationstechnische Assistenz" wird geschaffen, der eigenverantwortliche perioperative Betreuung und ärztliche Assistenz umfasst.
  • Die Ausbildung dauert drei Jahre (4 600 Stunden) mit 1 600 Stunden Theorie und 3 000 Stunden Praxis und kann an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Gesundheits‑ und Krankenpflege oder Sonderausbildungen stattfinden.
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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