<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union
Ministerialentwurf vom 02.07.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Strafgesetzbuch, um die EU‑Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union umzusetzen. Er erweitert die Amtsträgerdefinition und schafft zwei neue Straftatbestände für ausgabenseitigen Betrug und missbräuchliche Mittelverwendung mit gestuften Strafen.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz7/3/2019XXVI
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Strafgesetzbuch, um die EU‑Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union umzusetzen. Er erweitert die Amtsträgerdefinition und schafft zwei neue Straftatbestände für ausgabenseitigen Betrug und missbräuchliche Mittelverwendung mit gestuften Strafen.

Schwerpunkte

  • Die Definition des Amtsträgers wird erweitert, sodass Unionsbeamte und weitere Personen, die öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union wahrnehmen, jetzt ausdrücklich erfasst sind.
  • Ein neuer Straftatbestand (§ 168c) wird geschaffen, der ausgabenseitigen Betrug ohne und mit Auftragsvergabe unter Strafen von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bei hohen Schäden ahndet.
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Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.

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