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Änderungen im Strafvollzug: Datenweitergabe, Uniformen & elektronischer Hausarrest
Ministerialentwurf vom 28.08.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz. Er führt neue Regelungen zur Definition von Strafzeit, zur Datenweitergabe, zum Tragen von Uniformen, zu Forschungsaufträgen und zum elektronisch überwachten Hausarrest ein.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz8/29/2019XXVI
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz. Er führt neue Regelungen zur Definition von Strafzeit, zur Datenweitergabe, zum Tragen von Uniformen, zu Forschungsaufträgen und zum elektronisch überwachten Hausarrest ein.

Schwerpunkte

  • Die Definition von "Strafzeit" wird präzisiert: Sie umfasst sämtliche hintereinander zu vollziehenden Freiheitsstrafen (Stafblock) und legt fest, dass die Zeit in Tagen, Stunden oder Monaten gerechnet wird.
  • In § 3 Abs. 1 wird das Wort "Befund" ergänzt, sodass bei der Anordnung des Strafvollzugs eine Abschrift des Gutachtens beigefügt werden muss.
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Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.

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