Anpassung des Zahlungsdienstegesetzes 2018 zur Umsetzung der EU‑Verordnung 2019/518
Ministerialentwurf vom 17.10.2019Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Zahlungsdienstegesetz 2018, um die EU‑Verordnung 2019/518 umzusetzen. Er ersetzt Formulierungen, führt neue Strafbestimmungen für fehlende Transparenz bei Währungsumrechnungen ein und passt Verweise an. Ziel ist die Angleichung von Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro und mehr Verbraucher‑Transparenz.Bundesministerium für Finanzen10/18/2019XXVI
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Zahlungsdienstegesetz 2018, um die EU‑Verordnung 2019/518 umzusetzen. Er ersetzt Formulierungen, führt neue Strafbestimmungen für fehlende Transparenz bei Währungsumrechnungen ein und passt Verweise an. Ziel ist die Angleichung von Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro und mehr Verbraucher‑Transparenz.Schwerpunkte
- Der Wortlaut „und in gleicher Währung“ wird durch „in Euro“ ersetzt, um klarzustellen, dass Entgelte künftig ausschließlich in Euro angegeben werden.
- Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der bei Verstößen gegen die Informations‑ und Transparenzpflichten für Währungsumrechnungsentgelte eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10 000 € vorsieht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.