<!--[-->Berufsrechts‑Änderungs­entwurf 2020 (BRÄG 2020)<!--]-->
Berufsrechts‑Änderungs­entwurf 2020 (BRÄG 2020)
Ministerialentwurf vom 21.10.2019

Zusammenfassung

Der BRÄG 2020 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren, stärkt AML/KYC‑Pflichten, definiert neue Gesellschaftsformen und erhöht zahlreiche Gebührensätze. Inkrafttreten ist größtenteils ab 1. Jänner 2020 vorgesehen, einige Bestimmungen erst ab Juli 2020.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz10/22/2019XXVI
Notar
Rechtsanwalt

Zusammenfassung

Der BRÄG 2020 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren, stärkt AML/KYC‑Pflichten, definiert neue Gesellschaftsformen und erhöht zahlreiche Gebührensätze. Inkrafttreten ist größtenteils ab 1. Jänner 2020 vorgesehen, einige Bestimmungen erst ab Juli 2020.

Schwerpunkte

  • Die Rechtsanwaltsordnung wird dahingehend geändert, dass die Ausübung der Rechtsanwaltschaft künftig auch in einer GmbH‑ oder Personengesellschaft (z. B. Rechtsanwalts‑Partnerschaft) möglich ist; die Eintragung ins Firmenbuch ist dafür Voraussetzung.
  • Erweiterte Sorgfaltspflichten (AML/KYC) für Rechtsanwälte und Notare, u. a. verpflichtende Einholung von Registerauszügen zum wirtschaftlichen Eigentümer, zusätzliche Dokumentations‑ und Aufbewahrungspflichten sowie erhöhte Meldepflichten an das Bundesministerium für Inneres.
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Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.

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