Zusammenfassung
Der BRÄG 2020 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren, stärkt AML/KYC‑Pflichten, definiert neue Gesellschaftsformen und erhöht zahlreiche Gebührensätze. Inkrafttreten ist größtenteils ab 1. Jänner 2020 vorgesehen, einige Bestimmungen erst ab Juli 2020.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz10/22/2019XXVI
Notar
Rechtsanwalt
Zusammenfassung
Der BRÄG 2020 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren, stärkt AML/KYC‑Pflichten, definiert neue Gesellschaftsformen und erhöht zahlreiche Gebührensätze. Inkrafttreten ist größtenteils ab 1. Jänner 2020 vorgesehen, einige Bestimmungen erst ab Juli 2020.Schwerpunkte
- Die Rechtsanwaltsordnung wird dahingehend geändert, dass die Ausübung der Rechtsanwaltschaft künftig auch in einer GmbH‑ oder Personengesellschaft (z. B. Rechtsanwalts‑Partnerschaft) möglich ist; die Eintragung ins Firmenbuch ist dafür Voraussetzung.
- Erweiterte Sorgfaltspflichten (AML/KYC) für Rechtsanwälte und Notare, u. a. verpflichtende Einholung von Registerauszügen zum wirtschaftlichen Eigentümer, zusätzliche Dokumentations‑ und Aufbewahrungspflichten sowie erhöhte Meldepflichten an das Bundesministerium für Inneres.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.