Entlastung von Geringverdienern durch reduzierte Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Ministerialentwurf vom 04.01.2018Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf senkt den Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer*innen mit einem monatlichen Einkommen bis 1 648 €, führt gestaffelte Beitragssätze für höhere Einkommen ein und kostet den Staat etwa 140 Mio. € pro Jahr.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/5/2018XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf senkt den Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer*innen mit einem monatlichen Einkommen bis 1 648 €, führt gestaffelte Beitragssätze für höhere Einkommen ein und kostet den Staat etwa 140 Mio. € pro Jahr.Schwerpunkte
- Der Arbeitnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird für Einkommen bis 1 648 € auf 0 % gesenkt (bisher bis 1 381 €).
- Für Einkommen zwischen 1 648 € und 1 798 € wird ein Beitrag von 1 % fällig.
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