Umfassende Anpassung der österreichischen Finanzgesetze an EU‑Regeln
Ministerialentwurf vom 11.03.2018Zusammenfassung
Der Entwurf passt zahlreiche Finanzgesetze an die EU‑Datenschutz‑ und Geldwäschevorschriften an, führt neue Meldungs‑ und Haftungsregelungen ein und stärkt die Aufsichtsfähigkeit der FMA.Bundesministerium für Finanzen3/12/2018XXVI
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der AIFMG‑Mannager muss jede Änderung der Geschäftsleitung oder des Sitzes unverzüglich an die FMA melden; bei qualifizierten Risikokapital‑ bzw. Sozial‑Fonds müssen zusätzlich bestimmte Angaben übermittelt werden.
- Im Bankwesengesetz wird der Verweis auf die EU‑Verordnung (EG) Nr. 24/2009 durch den Verweis auf die EU‑Verordnung (EU) Nr. 1075/2013 ersetzt, um die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen.
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