Umsetzung der EU‑Forscher‑ und Studenten‑Richtlinie und weitere asyl‑ und fremdenrechtliche Anpassungen
Ministerialentwurf vom 17.04.2018Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Forscher‑ und Studenten‑Richtlinie um, führt neue Aufenthaltstitel (Forscher‑Mobiliarität, Student, Freiwillige) und ein Visum D für Praktikanten ein, verkürzt Verfahrensfristen, legt eine Beitragspflicht für Asylwerber zur Grundversorgung fest und verlängert die Einbürgerungswartezeit auf zehn Jahre.Bundesministerium für Inneres4/18/2018XXVI
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Forscher‑ und Studenten‑Richtlinie um, führt neue Aufenthaltstitel (Forscher‑Mobiliarität, Student, Freiwillige) und ein Visum D für Praktikanten ein, verkürzt Verfahrensfristen, legt eine Beitragspflicht für Asylwerber zur Grundversorgung fest und verlängert die Einbürgerungswartezeit auf zehn Jahre.Schwerpunkte
- Ein neuer Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ wird geschaffen und um die Möglichkeit einer befristeten Verlängerung um zwölf Monate für Arbeitssuche oder Unternehmensgründung erweitert.
- Der Aufenthaltstitel „Student“ wird neu definiert, die Voraussetzung einer ortsüblichen Unterkunft entfällt und die Gültigkeitsdauer wird auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt; zudem können Studenten nach erfolgreichem Abschluss für weitere neun Monate zum Zweck der Arbeitssuche oder Unternehmensgründung bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.