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Einrichtung einer PNR‑Zentralstelle zur Terrorismusbekämpfung
Ministerialentwurf vom 24.01.2018

Zusammenfassung

Das PNR‑Gesetz richtet die Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdaten (PNR‑Daten) in einer nationalen Zentralstelle im Bundeskriminalamt ein, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu verhindern. Luftfahrtunternehmen müssen die Daten fristgerecht übermitteln; Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.
Bundesministerium für Inneres1/25/2018XXVI
Luftverkehr

Zusammenfassung

Das PNR‑Gesetz richtet die Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdaten (PNR‑Daten) in einer nationalen Zentralstelle im Bundeskriminalamt ein, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu verhindern. Luftfahrtunternehmen müssen die Daten fristgerecht übermitteln; Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht sind.
  • Luftfahrtunternehmen müssen die Fluggastdaten innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug und unverzüglich nach Abschluss der Passagierformalitäten kostenlos an die PIU übermitteln.
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