Zusammenfassung
Das PNR‑Gesetz richtet die Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdaten (PNR‑Daten) in einer nationalen Zentralstelle im Bundeskriminalamt ein, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu verhindern. Luftfahrtunternehmen müssen die Daten fristgerecht übermitteln; Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.Bundesministerium für Inneres1/25/2018XXVI
Luftverkehr
Zusammenfassung
Das PNR‑Gesetz richtet die Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdaten (PNR‑Daten) in einer nationalen Zentralstelle im Bundeskriminalamt ein, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu verhindern. Luftfahrtunternehmen müssen die Daten fristgerecht übermitteln; Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht sind.
- Luftfahrtunternehmen müssen die Fluggastdaten innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug und unverzüglich nach Abschluss der Passagierformalitäten kostenlos an die PIU übermitteln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.