Zusammenfassung
Der Entwurf ermöglicht die Gründung einer GmbH per elektronischem Notariatsakt, sofern alle Parteien über eine sichere Video‑Verbindung mit dem Notar verbunden sind und die Identität geprüft wird. Die Änderungen gelten ab 1. September 2018.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/25/2018XXVI
Notar
Rechtsanwalt
Zusammenfassung
Der Entwurf ermöglicht die Gründung einer GmbH per elektronischem Notariatsakt, sofern alle Parteien über eine sichere Video‑Verbindung mit dem Notar verbunden sind und die Identität geprüft wird. Die Änderungen gelten ab 1. September 2018.Schwerpunkte
- Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann künftig auch elektronisch als Notariatsakt erstellt werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ein neuer § 69b in der Notariatsordnung regelt die elektronische Errichtung von Notariatsakten und legt fest, dass alle Parteien per Video‑Verbindung gleichzeitig mit dem Notar verbunden sein müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.