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Einführung eines elektronischen Notariatsakts für GmbH‑Gründungen
Ministerialentwurf vom 24.04.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf ermöglicht die Gründung einer GmbH per elektronischem Notariatsakt, sofern alle Parteien über eine sichere Video‑Verbindung mit dem Notar verbunden sind und die Identität geprüft wird. Die Änderungen gelten ab 1. September 2018.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/25/2018XXVI
Notar
Rechtsanwalt

Zusammenfassung

Der Entwurf ermöglicht die Gründung einer GmbH per elektronischem Notariatsakt, sofern alle Parteien über eine sichere Video‑Verbindung mit dem Notar verbunden sind und die Identität geprüft wird. Die Änderungen gelten ab 1. September 2018.

Schwerpunkte

  • Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann künftig auch elektronisch als Notariatsakt erstellt werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Ein neuer § 69b in der Notariatsordnung regelt die elektronische Errichtung von Notariatsakten und legt fest, dass alle Parteien per Video‑Verbindung gleichzeitig mit dem Notar verbunden sein müssen.
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Moser Josef, Dr.

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