Verfahrensbeschleunigung und Gleichstellung von Partnern im AVG/VStG
Ministerialentwurf vom 26.04.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das AVG und VStG: Er führt ein Verfahren zur Schließung von Ermittlungsverfahren nach mündlicher Verhandlung ein, legt Fristen für die Bescheidserlassung fest und erweitert das Aussagebefreiungsrecht auf eingetragene Partner und ehemalige Lebensgefährten.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/27/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das AVG und VStG: Er führt ein Verfahren zur Schließung von Ermittlungsverfahren nach mündlicher Verhandlung ein, legt Fristen für die Bescheidserlassung fest und erweitert das Aussagebefreiungsrecht auf eingetragene Partner und ehemalige Lebensgefährten.Schwerpunkte
- Der Antrag begrenzt die Möglichkeit, den verfahrenseinleitenden Antrag zu ändern, auf die Zeit bis das Ermittlungsverfahren geschlossen wird.
- Eingetragene Partner werden in allen Belangen des Aussagebefreiungsrechts gleichgestellt wie Ehegatten; ehemalige Lebensgefährten erhalten dieselben Rechte wie ehemalige Ehegatten.
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