Verlängerung der Förderrahmen für thermische Gebäudesanierung bis 2020
Ministerialentwurf vom 01.05.2018Zusammenfassung
Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes verlängert die Befugnis der Minister, jährliche Finanzrahmen für thermische Gebäudesanierungen bis 2020 festzulegen, um Klimaziele zu unterstützen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus5/2/2018XXVI
Umwelt
Zusammenfassung
Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes verlängert die Befugnis der Minister, jährliche Finanzrahmen für thermische Gebäudesanierungen bis 2020 festzulegen, um Klimaziele zu unterstützen.Schwerpunkte
- Die Ermächtigung, jährliche Zusagerahmen für thermische Sanierungsmaßnahmen festzulegen, wird von 2018 auf das Jahr 2020 ausgedehnt.
- Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie der Bundesminister für Finanzen können jedes Jahr neue finanzielle Obergrenzen (Zusagerahmen) festlegen.
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