Umsetzung der EU‑Pauschalreiserichtlinie – Neuer Insolvenz‑ und Meldepflichten für Reiseanbieter
Ministerialentwurf vom 29.04.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, um die EU‑Richtlinie zu Pauschalreisen umzusetzen. Er schafft neue Pflichten für Reiseveranstalter und Vermittler, richtet ein zentrales Insolvenz‑ und Informationsregister (GISA) ein und legt fest, dass Meldungen elektronisch erfolgen müssen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2018XXVI
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, um die EU‑Richtlinie zu Pauschalreisen umzusetzen. Er schafft neue Pflichten für Reiseveranstalter und Vermittler, richtet ein zentrales Insolvenz‑ und Informationsregister (GISA) ein und legt fest, dass Meldungen elektronisch erfolgen müssen.Schwerpunkte
- Eine neue Formulierung stellt klar, dass die Eintragung einer gewerblichen Tätigkeit in ein Register nicht als Ausübung des Gewerbes gilt, wenn die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Verweis im Einleitungssatz von § 14 Abs. 5 wird auf die aktuelle Rechtslage aktualisiert (Verweis zu § 121 Abs. 1 Z 2‑3, § 135 Abs. 3 Z 1‑2 und § 151a Abs. 2).
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