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Vereinfachungen im Kraftfahrliniengesetz
Ministerialentwurf vom 02.05.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf erleichtert das Kraftfahrlinienrecht: keine Urkunde mehr für nationale Linien, Beschränkung von Auftragsfahrten im Ausland, vereinfachtes Haltestellenverfahren und Rufbusse nur im innerstaatlichen Verkehr.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/3/2018XXVI
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf erleichtert das Kraftfahrlinienrecht: keine Urkunde mehr für nationale Linien, Beschränkung von Auftragsfahrten im Ausland, vereinfachtes Haltestellenverfahren und Rufbusse nur im innerstaatlichen Verkehr.

Schwerpunkte

  • Die Beurkundungspflicht für nationale Kraftfahrlinien wird abgeschafft, weil die Konzessionsurkunde keine zusätzlichen Informationen liefert.
  • Bei Linien nach Drittstaaten wird die Genehmigung verweigert, wenn der Betreiber bereits ein Drittel seiner ausländischen Linien vollständig im Auftragsverkehr betreibt.
Image of politician Hofer Norbert, Ing. © Parlamentsdirektion

Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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