Genossenschaftsspaltungsgesetz – Regelung von Auf‑ und Abspaltungen
Ministerialentwurf vom 08.05.2018Zusammenfassung
Das GenSpaltG regelt die Auf‑ und Abspaltung von Genossenschaften, legt einen verpflichtenden Spaltungsplan, Prüfungen durch Aufsichtsrat und Revisor sowie Mitgliederschutz‑ und Gläubigerschutzrechte fest.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/9/2018XXVI
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Das GenSpaltG regelt die Auf‑ und Abspaltung von Genossenschaften, legt einen verpflichtenden Spaltungsplan, Prüfungen durch Aufsichtsrat und Revisor sowie Mitgliederschutz‑ und Gläubigerschutzrechte fest.Schwerpunkte
- Eine Genossenschaft kann ihr Vermögen durch Aufspaltung (vollständige Auflösung) oder Abspaltung (Teilübertragung) auf neue oder übernehmende Genossenschaften übertragen.
- Der Vorstand muss einen detaillierten Spaltungsplan erstellen, der u. a. Firmennamen, Sitz, Vertragsentwürfe, Vermögenszuordnung und das Umtauschverhältnis der Geschäftsanteile enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.