Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2016/2341 um, definiert neue Begriffe, stärkt das Risikomanagement und legt strenge Informations‑ und Meldepflichten für Pensionskassen fest.Bundesministerium für Finanzen5/9/2018XXVI
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2016/2341 um, definiert neue Begriffe, stärkt das Risikomanagement und legt strenge Informations‑ und Meldepflichten für Pensionskassen fest.Schwerpunkte
- Eine neue Definition für potenzielle Anwartschaftsberechtigte wird eingeführt; außerdem wird präzisiert, dass ausländische Einrichtungen im jeweiligen Herkunftsmitgliedstaat registriert sein müssen.
- Pensionskassen dürfen nur als Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland betrieben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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