<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2016/2341 im Pensionskassengesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2016/2341 im Pensionskassengesetz
Ministerialentwurf vom 08.05.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2016/2341 um, definiert neue Begriffe, stärkt das Risikomanagement und legt strenge Informations‑ und Meldepflichten für Pensionskassen fest.
Bundesministerium für Finanzen5/9/2018XXVI
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2016/2341 um, definiert neue Begriffe, stärkt das Risikomanagement und legt strenge Informations‑ und Meldepflichten für Pensionskassen fest.

Schwerpunkte

  • Eine neue Definition für potenzielle Anwartschaftsberechtigte wird eingeführt; außerdem wird präzisiert, dass ausländische Einrichtungen im jeweiligen Herkunftsmitgliedstaat registriert sein müssen.
  • Pensionskassen dürfen nur als Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland betrieben werden.
Image of politician Fuchs Hubert, MMag. DDr. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Fuchs Hubert, MMag. DDr. - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

9 - Wien


Finanzen und Steuern


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