Verstärkung von Verteidigungsrechten & Einführung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EAO‑VStS)
Ministerialentwurf vom 13.05.2018Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Rechte für Beschuldigte ein – audiovisuelle Vernehmungen, uneingeschränkter Verteidigungszugang und Medieninformation – und schafft das Bundesgesetz über Europäische Ermittlungsanordnungen in Verwaltungsstrafsachen.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/14/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Rechte für Beschuldigte ein – audiovisuelle Vernehmungen, uneingeschränkter Verteidigungszugang und Medieninformation – und schafft das Bundesgesetz über Europäische Ermittlungsanordnungen in Verwaltungsstrafsachen.Schwerpunkte
- Der § 51a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes erlaubt audiovisuelle Vernehmungen, wenn persönliche Anwesenheit nicht zwingend nötig ist.
- Der neue § 32a des Verwaltungsstrafgesetzes gewährt Beschuldigten das Recht, jederzeit unüberwacht Kontakt zu einem Verteidiger aufzunehmen.
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