Umsetzung der EU‑Terrorismus‑Richtlinie und Stärkung des Opferschutzes
Ministerialentwurf vom 14.05.2018Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung, um die EU‑Terrorismus‑Richtlinie umzusetzen. Es erweitert die Gerichtsbarkeit, führt neue Straftaten wie Reisen für terroristische Zwecke ein und stärkt den Opferschutz.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/15/2018XXVI
Strafrecht
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung, um die EU‑Terrorismus‑Richtlinie umzusetzen. Es erweitert die Gerichtsbarkeit, führt neue Straftaten wie Reisen für terroristische Zwecke ein und stärkt den Opferschutz.Schwerpunkte
- Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit: neue Straftatbestände wie Reisen für terroristische Zwecke, erweiterte Terrorismusfinanzierung und Aufforderung zu terroristischen Straftaten werden eingeführt.
- Schaffung eines neuen Tatbestands, der das Behinderung von Hilfeleistung bei Unglücksfällen strafbar macht.
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