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Barrierefreier Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken
Ministerialentwurf vom 15.05.2018

Zusammenfassung

Die Novelle 2018 schafft Ausnahmen im Urheberrecht, damit blinde und sehbehinderte Menschen barrierefreie Kopien von Büchern, Zeitungen und ähnlichen Werken nutzen können, und regelt die Pflichten von befugten Stellen sowie einen begrenzten Vergütungsanspruch für Urheber.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/16/2018XXVI
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Die Novelle 2018 schafft Ausnahmen im Urheberrecht, damit blinde und sehbehinderte Menschen barrierefreie Kopien von Büchern, Zeitungen und ähnlichen Werken nutzen können, und regelt die Pflichten von befugten Stellen sowie einen begrenzten Vergütungsanspruch für Urheber.

Schwerpunkte

  • Menschen, die blind sind, eine nicht ausgleichbare Seh‑ oder Lesebehinderung haben oder körperlich nicht in der Lage sind, ein Buch zu halten, gelten als seh‑/lesebehindert.
  • Befugte Stellen sind staatlich anerkannte, befugte oder finanziell unterstützte gemeinnützige Organisationen, die adaptive Lese‑ und Informationsdienste anbieten.
Image of politician Moser Josef, Dr. © Parlamentsdirektion

Moser Josef, Dr.

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