Erwachsenenschutz‑Anpassungsgesetz – Harmonisierung von Gesundheits‑ und Sozialversicherungsrecht
Ministerialentwurf vom 24.05.2018Zusammenfassung
Der Entwurf passt 34 Gesetze des Gesundheits‑ und Sozialversicherungsbereichs an das neue 2. Erwachsenenschutz‑Gesetz an, indem er veraltete Begriffe wie „Eigenberechtigung“ und „Einsichts‑ und Urteilsfähigkeit“ durch einheitliche Formulierungen zu Geschäftsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit ersetzt. Gleichzeitig werden Meldepflichten für Gerichte und Staatsanwaltschaften eingeführt und das Inkrafttreten aller Änderungen auf den 1. Juli 2018 festgelegt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/25/2018XXVI
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf passt 34 Gesetze des Gesundheits‑ und Sozialversicherungsbereichs an das neue 2. Erwachsenenschutz‑Gesetz an, indem er veraltete Begriffe wie „Eigenberechtigung“ und „Einsichts‑ und Urteilsfähigkeit“ durch einheitliche Formulierungen zu Geschäftsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit ersetzt. Gleichzeitig werden Meldepflichten für Gerichte und Staatsanwaltschaften eingeführt und das Inkrafttreten aller Änderungen auf den 1. Juli 2018 festgelegt.Schwerpunkte
- Der Begriff „Eigenberechtigung“ bzw. „eigenberechtigt“ wird in allen betroffenen Gesetzen durch die Formulierung „geschäftsfähig in allen Belangen und ohne aufrechte gesetzliche Vertretung“ ersetzt.
- Der alte Ausdruck „Einsichts‑ und Urteilsfähigkeit“ wird in allen betroffenen Gesetzen durch das neue Wort „Entscheidungsfähigkeit“ ersetzt.
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