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Modernisierung des Seilbahngesetzes – Sicherheit, Genehmigungen und Zuständigkeiten
Ministerialentwurf vom 28.05.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Seilbahngesetz, definiert Seilbahnen genauer, legt klare Zuständigkeiten fest und führt strengere Sicherheits‑ sowie Dokumentationspflichten ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/29/2018XXVI
Schienentransport

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Seilbahngesetz, definiert Seilbahnen genauer, legt klare Zuständigkeiten fest und führt strengere Sicherheits‑ sowie Dokumentationspflichten ein.

Schwerpunkte

  • Die Definition von Seilbahnen wird erweitert und präzisiert: Stand‑, Pendel‑, Kabinen‑ und Kombibahnen sowie Schlepplifte fallen nun eindeutig unter das Gesetz.
  • Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind reine Materialseilbahnen, Anlagen mit reinem Werksverkehr und bestimmte technische Anlagen aus der EU‑Verordnung 2016/424.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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