Entwurf zur Entflechtung von Zustimmungsrechten und Neuordnung der Kompetenzverteilung
Ministerialentwurf vom 29.05.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz von 1920, das Gesetz zu den Landesregierungen und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz. Ziel ist die Reduktion beiderseitiger Zustimmungsrechte von Bund und Ländern sowie die Neuverteilung von Kompetenzen, etwa bei der außergerichtlichen Streitbeilegung, Arbeiter‑/Angestelltenschutz und Bevölkerungspolitik.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/30/2018XXVI
Verfassung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz von 1920, das Gesetz zu den Landesregierungen und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz. Ziel ist die Reduktion beiderseitiger Zustimmungsrechte von Bund und Ländern sowie die Neuverteilung von Kompetenzen, etwa bei der außergerichtlichen Streitbeilegung, Arbeiter‑/Angestelltenschutz und Bevölkerungspolitik.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext fügt den Begriff „öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten“ in die Zuständigkeit des Bundes ein.
- Das bisherige Zustimmungsrecht des Bundes für Landesgesetze, die die Organisation der allgemeinen Verwaltung ändern, wird aufgehoben.
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