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Schutz von Geschäftsgeheimnissen im UWG und ZPO
Ministerialentwurf vom 12.06.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das UWG um einen neuen Unterabschnitt, der den Schutz von Geschäftsgeheimnissen regelt, und passt die ZPO entsprechend an.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/13/2018XXVI
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das UWG um einen neuen Unterabschnitt, der den Schutz von Geschäftsgeheimnissen regelt, und passt die ZPO entsprechend an.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterabschnitt (§ 26a‑j) wird eingeführt, der den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im UWG regelt.
  • Die Definition von Geschäftsgeheimnissen legt fest, dass Informationen geheim, von wirtschaftlichem Wert und durch angemessene Maßnahmen geschützt sein müssen.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



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