Umweltverträglichkeitsgesetz 2000 – umfassende Novelle mit neuem Standortanwalt und erweiterten Umweltzielen
Ministerialentwurf vom 26.06.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das UVP‑G 2000, ersetzt Ministerialbezeichnungen, erweitert den Umweltschutz um biologische Vielfalt, definiert den neuen „Standortanwalt“, präzisiert die Kriterien für eine UVP‑Pflicht und führt detaillierte Vorgaben für Umweltverträglichkeits‑Erklärungen sowie elektronische Verfahren ein.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/27/2018XXVI
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das UVP‑G 2000, ersetzt Ministerialbezeichnungen, erweitert den Umweltschutz um biologische Vielfalt, definiert den neuen „Standortanwalt“, präzisiert die Kriterien für eine UVP‑Pflicht und führt detaillierte Vorgaben für Umweltverträglichkeits‑Erklärungen sowie elektronische Verfahren ein.Schwerpunkte
- Die Namen der zuständigen Ministerien werden auf "Nachhaltigkeit und Tourismus" bzw. "Digitalisierung und Wirtschaftsstandort" geändert.
- Ein neuer Paragraph definiert den "Standortanwalt" als Organ, das die öffentlichen Interessen an einem Vorhaben vertritt.
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