<!--[-->Novelle zum Bundes‑Umwelthaftungs‑ und Umweltinformationsgesetz<!--]-->
Novelle zum Bundes‑Umwelthaftungs‑ und Umweltinformationsgesetz
Ministerialentwurf vom 26.06.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundes‑Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz an ein EuGH‑Urteil und die DSGVO an, indem er die Gewässerschadensdefinition präzisiert, das Beschwerderecht erweitert und datenschutzrechtliche Verweise aktualisiert.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/27/2018XXVI
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundes‑Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz an ein EuGH‑Urteil und die DSGVO an, indem er die Gewässerschadensdefinition präzisiert, das Beschwerderecht erweitert und datenschutzrechtliche Verweise aktualisiert.

Schwerpunkte

  • Die Definition von Gewässerschäden wird präzisiert: Nur noch die durch § 104a WRG gedeckten nachteiligen Auswirkungen bleiben ausgenommen.
  • Das Recht zur Umweltbeschwerde wird auf natürliche und juristische Personen ausgeweitet, die entweder in ihren Rechten verletzt sind, von einer Nutzungseinschränkung betroffen sind oder ein ausreichendes Interesse nachweisen können.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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