Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundes‑Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz an ein EuGH‑Urteil und die DSGVO an, indem er die Gewässerschadensdefinition präzisiert, das Beschwerderecht erweitert und datenschutzrechtliche Verweise aktualisiert.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/27/2018XXVI
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundes‑Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz an ein EuGH‑Urteil und die DSGVO an, indem er die Gewässerschadensdefinition präzisiert, das Beschwerderecht erweitert und datenschutzrechtliche Verweise aktualisiert.Schwerpunkte
- Die Definition von Gewässerschäden wird präzisiert: Nur noch die durch § 104a WRG gedeckten nachteiligen Auswirkungen bleiben ausgenommen.
- Das Recht zur Umweltbeschwerde wird auf natürliche und juristische Personen ausgeweitet, die entweder in ihren Rechten verletzt sind, von einer Nutzungseinschränkung betroffen sind oder ein ausreichendes Interesse nachweisen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.