<!--[-->Aarhus‑Beteiligungsgesetz 2018 – Stärkung der öffentlichen Beteiligung im Umweltrecht<!--]-->
Aarhus‑Beteiligungsgesetz 2018 – Stärkung der öffentlichen Beteiligung im Umweltrecht
Ministerialentwurf vom 27.06.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf führt neue Beteiligungs‑ und Beschwerde‑rechte für anerkannte Umweltorganisationen in den Bereichen Abfall, Luft und Wasser ein, um das EU‑Umweltrecht (Aarhus‑Konvention) umzusetzen.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/28/2018XXVI
Abfall
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Der Entwurf führt neue Beteiligungs‑ und Beschwerde‑rechte für anerkannte Umweltorganisationen in den Bereichen Abfall, Luft und Wasser ein, um das EU‑Umweltrecht (Aarhus‑Konvention) umzusetzen.

Schwerpunkte

  • Ein neues Online‑Kundmachungssystem wird geschaffen, das die wesentlichen Inhalte von Genehmigungsbescheiden für sechs Wochen im Internet bereitstellt und damit Umweltorganisationen einen sofortigen Zugriff ermöglicht.
  • Der Antragssteller kann für bestimmte Maßnahmen (z. B. Änderungen nach Abs. 1, 3 oder 4) eine Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragen.
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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