Emissionsgesetz‑Luft 2018 – nationale Reduktionsverpflichtungen für fünf Schadstoffe
Ministerialentwurf vom 27.06.2018Zusammenfassung
Das Emissionsgesetz‑Luft 2018 verpflichtet Österreich, bis 2020 und 2030 die Emissionen von SO₂, NOₓ, NMVOC, NH₃ und Feinstaub um festgelegte Prozentsätze zu senken, ein Luftreinhalteprogramm zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren sowie umfangreiche Berichte an die EU‑Kommission zu liefern.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/28/2018XXVI
Umwelt
Zusammenfassung
Das Emissionsgesetz‑Luft 2018 verpflichtet Österreich, bis 2020 und 2030 die Emissionen von SO₂, NOₓ, NMVOC, NH₃ und Feinstaub um festgelegte Prozentsätze zu senken, ein Luftreinhalteprogramm zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren sowie umfangreiche Berichte an die EU‑Kommission zu liefern.Schwerpunkte
- Das Gesetz legt verbindliche Reduktionsziele für fünf Luftschadstoffe fest – SO₂, NOₓ, NMVOC, NH₃ und Feinstaub (PM2,5) – mit Prozentangaben für das Basisjahr 2005 (z. B. 26 % Reduktion von SO₂ bis 2020).
- Die jährlichen Emissionen sollen zwischen 2020 und 2029 einem linearen Reduktionspfad folgen; ein optionaler nichtlinearer Pfad ist ab 2025 zulässig, wenn er wirtschaftlich vorteilhaft ist und die 2030‑Ziele nicht gefährdet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.