EU‑Richtlinienumsetzung: Erweiterung des Markenschutzes & Senkung der Nichtigkeitsgebühren
Ministerialentwurf vom 03.07.2018Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Markenschutzgesetz und das Patentamtsgebührengesetz an die EU‑Richtlinie 2015/2436/EU an: Er erweitert die Markendefinition, stärkt Rechte bei Import‑ und Transit‑Verstößen, schafft neue Löschungs‑ und Verfallsgründe und senkt die Gebühren für Nichtigkeitsverfahren. Inkrafttreten ist der 1. Januar 2019.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/4/2018XXVI
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Markenschutzgesetz und das Patentamtsgebührengesetz an die EU‑Richtlinie 2015/2436/EU an: Er erweitert die Markendefinition, stärkt Rechte bei Import‑ und Transit‑Verstößen, schafft neue Löschungs‑ und Verfallsgründe und senkt die Gebühren für Nichtigkeitsverfahren. Inkrafttreten ist der 1. Januar 2019.Schwerpunkte
- Die Definition von Marken wird erweitert: Neben Wort‑, Bild‑ und Farbangaben können jetzt auch Klang‑, Bewegungs‑, Hologramm‑ und andere nicht‑grafische Zeichen als Marke eingetragen werden.
- Der Inhaber einer eingetragenen Marke erhält ein erweitertes Unterlassungsrecht, das die Nutzung identischer oder ähnlicher Zeichen auf Waren, Verpackungen und Kennzeichnungsmitteln im geschäftlichen Verkehr verbietet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.