<!--[-->Standort‑Entwicklungsgesetz – Beschleunigte Verfahren für wirtschaftsrelevante Projekte<!--]-->
Standort‑Entwicklungsgesetz – Beschleunigte Verfahren für wirtschaftsrelevante Projekte
Ministerialentwurf vom 04.07.2018

Zusammenfassung

Das StEntG ermöglicht der Bundesregierung, für besonders wirtschaftsrelevante Vorhaben eine befristete Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses zu erteilen, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Wirtschaft

Zusammenfassung

Das StEntG ermöglicht der Bundesregierung, für besonders wirtschaftsrelevante Vorhaben eine befristete Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses zu erteilen, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Schwerpunkte

  • Ziel des Gesetzes ist, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, indem besonders förderungswürdige Vorhaben schneller umgesetzt werden.
  • Der Ablauf zur Erlangung der Bestätigung umfasst Antragstellung, Einholung von Stellungnahmen anderer Ministerien, Aufbereitung durch die Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Beratung im Standortentwicklungsbeirat und abschließende Entscheidung der Bundesregierung.
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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