PatVG‑Novelle 2018: Zentrales Register, ELGA‑Speicherung & 8‑Jahres‑Frist
Ministerialentwurf vom 03.09.2018Zusammenfassung
Die PatVG‑Novelle 2018 schafft ein zentrales Register für Patientenverfügungen, verlängert deren Gültigkeit auf acht Jahre und regelt die Speicherung in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/4/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die PatVG‑Novelle 2018 schafft ein zentrales Register für Patientenverfügungen, verlängert deren Gültigkeit auf acht Jahre und regelt die Speicherung in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich wird erweitert: Jede Patientenverfügung ist bei der Willensermittlung zu berücksichtigen, und die Regelungen gelten für alle medizinischen Behandlungen in Österreich.
- Ein Register wird definiert, das ausschließlich der Aufnahme von Patientenverfügungen dient; Datenspeicher und Verweisregister des GTelG zählen nicht dazu.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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