Einrichtung eines zentralen Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge
Ministerialentwurf vom 16.09.2018Zusammenfassung
Das Gesetz richtet einen neuen Prüfdienst im Finanzministerium ein, der künftig alle Prüfungen von Lohnsteuer, Sozialversicherungs- und Kommunalabgaben übernimmt und dafür das Personal der Österreichischen Gesundheitskasse nutzt.Bundesministerium für Finanzen9/17/2018XXVI
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet einen neuen Prüfdienst im Finanzministerium ein, der künftig alle Prüfungen von Lohnsteuer, Sozialversicherungs- und Kommunalabgaben übernimmt und dafür das Personal der Österreichischen Gesundheitskasse nutzt.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen richtet einen neuen Prüfdienst ein, der im gesamten Bundesgebiet für die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge zuständig ist.
- Der Prüfdienst führt die Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung im Auftrag des jeweiligen Finanzamtes durch.
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