Zusammenfassung
Das NIS‑Gesetz stärkt die IT‑Sicherheit kritischer Infrastrukturen, richtet zentrale Koordinierungsstellen ein und verpflichtet Betreiber, Anbieter und Bundesstellen zu technischen Schutzmaßnahmen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.Bundeskanzleramt9/19/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Das NIS‑Gesetz stärkt die IT‑Sicherheit kritischer Infrastrukturen, richtet zentrale Koordinierungsstellen ein und verpflichtet Betreiber, Anbieter und Bundesstellen zu technischen Schutzmaßnahmen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.Schwerpunkte
- Der Bundeskanzler übernimmt strategische Aufgaben, koordiniert die nationale NIS‑Strategie und vertritt Österreich in EU‑Gremien.
- Der Bundesminister für Inneres leitet operative Aufgaben, betreibt die zentrale Anlaufstelle (SPOC) und koordiniert das Cyberkrisen‑Management.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.