<!--[-->Bund‑Länder‑Vereinbarung zur Elementarpädagogik 2018‑2022<!--]-->
Bund‑Länder‑Vereinbarung zur Elementarpädagogik 2018‑2022
Ministerialentwurf vom 19.09.2018

Zusammenfassung

Die Vereinbarung regelt den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, die verpflichtende, beitragsfreie Kindergarten‑Besuchspflicht und die intensive frühkindliche Sprachförderung für die Jahre 2018/19 bis 2021/22.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/20/2018XXVI
Föderalismus
vorschulische Erziehung

Zusammenfassung

Die Vereinbarung regelt den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, die verpflichtende, beitragsfreie Kindergarten‑Besuchspflicht und die intensive frühkindliche Sprachförderung für die Jahre 2018/19 bis 2021/22.

Schwerpunkte

  • Kinder im Alter von fünf Jahren sind verpflichtet, bis zum 31. August des jeweiligen Jahres die Besuchspflicht zu erfüllen; der Beitrag ist für das letzte Kindergartenjahr kostenfrei.
  • Die frühe sprachliche Förderung beginnt ab dem vierten Lebensjahr und soll insbesondere Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen unterstützen.
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Faßmann Heinz, Dr.

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