Novelle KAKuG 2018 – Anpassung des Krankenanstaltenrechts an den ÖSG 2017
Ministerialentwurf vom 25.09.2018Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2018 passt das Krankenanstaltengesetz an den Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2017 an. Er führt neue Organisationsformen (Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Kliniken) ein, stärkt die ambulante Akutversorgung und erweitert Dokumentations‑ sowie Patientenschutzpflichten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/26/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2018 passt das Krankenanstaltengesetz an den Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2017 an. Er führt neue Organisationsformen (Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Kliniken) ein, stärkt die ambulante Akutversorgung und erweitert Dokumentations‑ sowie Patientenschutzpflichten.Schwerpunkte
- Der Entwurf erlaubt, dass Abteilungen oder sonstige Organisationseinheiten örtlich getrennt untergebracht werden können, solange sie funktionell‑organisatorisch verbunden sind; in Standardkrankenanstalten muss die ambulante Basisversorgung für chirurgische und unfallchirurgische Akutfälle durch zentrale ambulante Erstversorgungs‑Einheiten oder Kooperationspartner sichergestellt werden.
- Neue reduzierte Organisationsformen werden eingeführt: Departments (15‑24 Betten für Remobilisation/Nachsorge, mindestens drei Fachärzte), Fachschwerpunkte (8‑14 Betten, mindestens zwei Fachärzte und Rufbereitschaft) sowie dislozierte Wochen‑ und Tageskliniken (keine eigenen Betten, auf Rufbereitschaft angewiesen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.